Die Grundlage für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Tilgungsplan bis zum
Ende der Zinsbindung.
Bitte erstellen Sie zuerst einen Tilgungsplan
für Ihre Hypothek und klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Vorfälligkeitsentschädigung berechnen-->"
.
Nach aktuellen Rechtssprechung (Landgericht Darmstadt Az.: 25 S43/06) müssen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
auch mögliche Sondertilgungsrechte des Kreditkunden berücksichtigt werden. Dies ist bei dem Online-Rechner
von IRRQ möglich, indem Sie den Tilgungsplan mit den Sondertilgungen erstellen. Die Sondertilgungen gehen
dann in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ein. Diese Möglichkeit bietet zur Zeit kein
anderer kostenloser Vorfälligkeitsrechner.
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